Thema 50 Rebellion aus, an der alle drei Stände – Klerus, Adel und Gemeine – betei- ligt waren. Die Schätzungen der Truppenstärke bewegen sich zwischen 30 000 und 60 000. Am 18. Oktober wies Heinrich seinen Schwager Charles Brandon, Herzog von Suffolk, an, wie mit den Aufständischen zu verfahren sei, und zwar mit äußerster Härte: «Vernichte, verbrenne, töte Männer, Frauen, Kinder, damit ein furchterregendes Exempel statuiert wird für alle anderen».37 Einstweilen blieb es lediglich bei einer weiteren impulsiven, un- bedachten Reaktion des Königs, dem zunächst keine Taten folgten. Denn, schrieb Lord Darcy, einen Tag vorher: «Der Aufstand hat sich dermaßen über den ganzen Norden verbreitet, dass unser Leben in Gefahr ist und wir keine Möglichkeit sehen, ihn niederzuschlagen.»38 Die verschiedenen Ar- meen waren gut organisiert und diszipliniert. Die Führer, in erster Linie der Anwalt Robert Aske, wollten ihre Macht dennoch vorerst nur friedlich nut- zen. Im Dezember 1536 legten sie dem König einen 24-Punkte-Katalog vor. Der dritte Punkt war gegen Elisabeth gerichtet, damals drei Jahre alt. Aber 1534 war sie durch den ersten Act of Succession (innerhalb eines Jahrzehnts folgten noch zwei weitere) als legitime Thronfolgerin bestimmt worden. Ihre Halbschwester Mary wurde als «Bastard» von der Thronfolge ausgeschlos- sen. Das Gesetz, so forderte oder vielmehr «erbat untertänigst» der dritte von vierundzwanzig Artikeln, soll widerrufen und Lady Mary als rechtmä- ßige Erbin der Krone wiedereingesetzt werden. Möglicherweise war auch das einige Monate vorher vom Parlament verabschiedete Gesetz, der zweite Act of Succession, gemeint. Anne Boleyn war im gleichen Jahr 1536 hinge- richtet worden. Dieses zweite Gesetz schloss sowohl Mary wie Elisabeth als Bastarde von der Thronfolge aus; nur die künftigen Kinder mit Jane Sey- mour, der dritten Frau, kamen jetzt noch in Frage (Edward VI. wurde erst im Oktober 1537 geboren); Anne Boleyn war kaum einen Monat vorher enthauptet, die Ehe mit Jane Seymour erst einige Wochen vorher geschlos- sen worden. Heinrich VIII. konnte nicht abwarten. Doch ob nun das erste oder zweite Thronfolgegesetz gemeint war, eine Wiedereinsetzung Elisabe- ths wurde von den Aufständischen nicht verlangt. Sie wurde von ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach als unehelich betrachtet. Denn Papst Clemens VII. hatte keinen Dispens gewährt. Als Grund seiner Weigerung wird oft seine 37 http://www.british-history.ac.uk/report.aspx?compid=75480, 780. 38 Ebenda, 761.